Kostenerstattung durch die Krankenkasse
Viele Krankenkassen geben einen Zuschuss zu den Beratungskosten, wenn die Ernährungsberatungsfachkraft zusätzlich zu ihrer Ausbildung eine anerkannte Zusatzausbildung oder Qualifikation nachweisen kann.
Da die Kostenbeteiligung der Kassen unterschiedlich ist, sollte zunächst mit der jeweiligen Krankenkasse Kontakt aufgenommen werden.
In der Regel kann bei Einzelberatungen mit folgenden Zuschüssen gerechnet werden:
Für eine Beratung ohne ärztliche Indikation:
- nach § 20 Abs.1 SGB V (Primärprävention)
- nicht bei allen Kassen möglich
| Erstberatung (á 60 Min.) | 40,00 € |
| Folgeberatungen (á 45 Min.) | 30,00 € |
Für eine Beratung mit ärztlicher Indikation:
- nach § 43 Nr. 2 SGB V (ergänzende Leistungen zur Rehabilitation)
| Erstberatung (á 60 Min.) | 40,00 € |
| Folgeberatungen (á 45 Min.) | 30,00 € |
Kostenbeteiligung bei Kursen
Von den Krankenkassen anerkannte Kurse (z.B. "ICH nehme ab") werden im Rahmen der Primärprävention in der Regel mit 75,00 – 100,00 € bezuschusst. Voraussetzung für die anteilige Kostenübernahme ist, dass der Versicherte eine mindestens 80 %ige Teilnahme an der Maßnahme nachweisen kann.